Konkurs und Übernahme von Aktiva nach Konkurs
Manchmal kommt es vor, dass ein Konkurs erklärtes Unternehmen ganz oder teilweise von einem Dritten (in der Regel "Übernehmer" genannt) übernommen wird. Die Regelung garantiert den Arbeitnehmern, die übernommen werden, bestimmte Rechte im Rahmen der Übernahme von Aktiva nach Konkurs.
Um diesen Schutz zu genießen, muss die Übernahme von Aktiva innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Konkursurteil stattfinden.
Der Schutz gilt für Arbeitnehmer:
- die am Datum des Konkurses noch durch einen Arbeits- oder Lehrvertrag gebunden sind,
- oder die während des Monats vor dem Konkurs entlassen wurden, soweit sie Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung haben und ihnen diese Entschädigung bis zu diesem Datum noch nicht oder nicht vollständig gezahlt wurde.
Außerdem müssen diese Arbeitnehmer entweder bei Übernahme von Aktiva oder innerhalb einer Frist von sechs Monaten danach wieder eingestellt werden.
Der Übernehmer kann wählen, welche Arbeitnehmer er übernehmen möchte. Der Arbeitnehmer kann seinereits frei wählen, ob er den Dienst beim neuen Arbeitgeber antritt oder nicht.
Ferner ist vorgesehen, dass der Schließungsfonds im Rahmen einer Übernahme von Aktiva nach Konkurs unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmern für einen Zeitraum der Inaktivität zwischen dem Datum ihrer Entlassung und dem ihrer Wiedereinstellung durch den Übernehmer eine Entschädigung zahlt, das sogenannte "Überbrückungsgeld". Dieses Überbrückungsgeld stellt eine Entschädigung für den Lohnverlust dieser Arbeitnehmer während dieser Inaktivitätsperiode dar.
Zuständige Behörden
Externe Links
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LfA
Informationen über den Betriebsschließungsfonds (BSF)
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FÖD Beschäftigung
Weitere Informationen über die Rechte von Arbeitnehmern, dioe im Rahmen einer Übernahme der Aktiva nach Konkurs übernommen wurden
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FÖD Beschäftigung
Informationen über die Verpflichtungen des Arbeitgebers im Falle einer Unternehmensschließung
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FÖD Beschäftigung
Weitere Informationen über das Los der Einspruchsorgane (Betriebsrat, Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz) im Rahmen einer Übernahme von Aktiva nach Konkurs

Konkurs und Übernahme von Aktiva nach Konkurs