Frühpension

Die Frühpension ist ein System, bei dem Arbeitnehmer, die in einem gewissen Alter entlassen werden, Anrecht auf ein festes Arbeitslosengeld und eine Zusatzentschädigung haben, die vom früheren Arbeitgeber gezahlt wird...

Das System der Frühpension beruhrt auf folgenden Rechtstexten:

  • CAO 17pdf Icoon zur Einführung einer Zusatzentschädigungsregelung für bestimmte ältere Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung;
  • CAO 91pdf Icoon zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer Zusatzentschädigung im Rahmen der Frühpension für bestimmte ältere Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder mit gravierenden physischen Problemen im Falle einer Entlassung;
  • CAO 92pdf Icoon zur Einführung einer Zusatzentschädigungsregelung für bestimmte ältere Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, in Ausführung des überberuflichen Abkommens vom 02.02.2007;
  • Der Königliche Erlass vom 03.05.2007pdf Icoon zur Regelung der konventionellen Frühpension im Rahmen des Solidaritätspakts zwischen den Generationen;
  • Der Königliche Erlass vom 7 Dezember 1992pdf Icoon zur Gewährung von Arbeitslosengeld im Falle der konventionellen Frühpension.

Oben genannte Bestimmungen gelten für Frühpensionierungen, deren Entlassung nach dem 31.03.2007 zugestellt wurde und deren Frühpension nach dem 31.12.2007 beginnt. Von ein paar Ausnahmen abgesehen ist dafür der Königliche Erlass vom 03.05.2007 anwendbar.