Aktuelles
- 11/01/2012Neue Regierungsmaßnahmen ab 01.01.2012
- 15/07/2011Eine "Umstrukturierungskarte" für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Konkurses, einer Betriebseinstellung oder einer Liquidation entlassen wurden
- 02/05/2011IPA: die neuen Maßnahmen, über die in der Plenarsitzung der Kammer abgestimmt wurde
- 15/02/2011Krisenbekämpfungsmaßnahmen bis 31.03.2011 verlängert
- 04/01/2011Krisenbekämpfungsmaßnahmen in Erwartung einer interprofessionellen Vereinbarung bis zum 31. Januar 2011 verlängert
- 15/09/2010Die Krisenbekämpfungsmaßnahmen bleiben bis 31. Dezember 2010 in Kraft
- 02/02/2010Der neue Win-win-Einstellungsplan für Arbeitssuchende
- 01/01/2010Ab 01. Januar 2010 in Kraft befindliche neue Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung
- 01/01/2010Großer Einstellungsplan für Jugendliche und ältere Arbeitslose ab 01. Januar in Kraft
- 30/12/2009Die Verlängerung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen
- 23/12/2009Insgesamt haben bereits über 1500 Unternehmen Krisenbekämpfungsmaßnahmen in Anspruch genommen
- 01/08/2009Portalsite über Umstrukturierung von Unternehmen gestartet
- 24/06/2009Die Krisenmaßnahmen der Ministerin der Beschäftigung sind seit 25.06.2009 in Kraft
- 26/05/2009Umstrukturierungskarte künftig auch für Arbeitnehmer, die von einem Konkurs, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung ihres Unternehmens betroffen sind.
Neue Regierungsmaßnahmen ab 01.01.201211/01/2012
(01.01.2012) Am 01.01. ist eine Reihe neuer Maßnahmen in Kraft getreten. Die Entlassungsentschädigung für Arbeiter wurde eingeführt und die Regelung für die Aussetzung des Arbeitsvertrags von Angestellten sowie die Gesetzgebung über die Frühpension wurden geändert.
Entlassungsentschädigung für Arbeiter
Arbeiter (aber auch Hausangestellte und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag für Dienstleistungsschecks), die entlassen werden, können künftig eine Entlassungsentschädigung erhalten. Der Betrag dieser Entlassungsentschädigung hängt vom Dienstalter des Arbeitnehmers im Unternehmen ab:
- 1 250 Euro bei einem Dienstalter von weniger als 5 Jahren
- 2 500 Euro bei einem Dienstalter von 5 bis 10 Jahren
- 3 750 Euro bei einem Dienstalter von mehr als 10 Jahren
Aussetzung des Arbeitsvertrags für Angestellte wegen Arbeitsmangel
Die neue Regelung der Aussetzung des Arbeitsvertrags für Angestellte ersetzt die der krisenbedingten Aussetzung für Angestellte, die am 31.12.2011 endet. Die Regelung entspricht im Wesentlichen der Regelung über die krisenbedingte Aussetzung für Angestellte. Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, muss ein Unternehmen, das für seine Angestellten die Regelung der krisenbedingten Aussetzung bereits genutzt hat, erneuet darauf hinweisen, dass es die vorläufigen Bedingungen erfüllt
Frühpension
Die Frühpension wird umbenannt. Künftig lautet sie "System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag", abgekürzt SAB. Die Zugangsbedingungen (Alter und Anzahl der Berufsjahre) dieses Systems werden schrittweise verschärft.
Die Regelung der Halbzeitfrühpension wird aufgehoben.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Landesamts für Arbeitsbeschaffung
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Eine "Umstrukturierungskarte" für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Konkurses, einer Betriebseinstellung oder einer Liquidation entlassen wurden15/07/2011
(01.07.2011) Arbeitnehmer, die infolge einer kollektiven Entlassung bei einer Beschäftigungszelle eingetragen sind, erhalten vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) eine Umstrukturierungskarte. Diese Karte verlieht das Recht auf Ermäßigung der Arbeitgeber- und persönlichen Sozialversicherungsbeiträge bei der Einstellung des entlassenen Arbeitnehmers an einem neuen Arbeitsplatz. Diese Karte gewährt dem betroffenen Arbeitnehmer einen doppelten Vorteil:
1. Sie vergrößert seine Chancen auf eine neue Beschäftigung, da der Arbeitgeber, der diese Person einstellt, während der Gültigkeitsdauer der Umstrukturierungskarte eine zeitweise Ermäßigung des Arbeitgeberbeitrags erhält:
- eine Beitragsermäßigung von 1.000 Euro pro Quartal während mindestens 5 Quartalen
- diese Ermäßigung wird dann um 16 Quartale zu 400 Euro pro Quartal für über 45-Jährige verlängert.
2. Falls der Arbeitnehmer während der Gültigkeitsdauer der Karte wieder eine Arbeit aufnimmt, erhält er außerdem 3 Quartale lang eine Ermäßigung der persönlichen LSS-Beiträge (um 133,33 Euro pro Monat), wodurch sich sein Nettoeinkommen aus der neuen Beschäftigung zeitweilig erhöht.
Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Konkurses, einer Betriebseinstellung oder einer Liquidation entlassen wurden, konnten zwischen dem 01.07.2009 und dem 31.01.2011 die Vorteile in Verbindung mit der "Umstrukturierungskarte" erhalten. Diese Maßnahme wurde am 01.07.2011 durch den Ministerrat aufrechterhalten; sie gilt für alle Arbeitnehmer, die sich ab 01.07.2011 in dieser Situation befinden. Eine solche Umstrukturierungskarte können sie bei ihrem Arbeitslosigkeitsbüro beantragen.
Siehe auch: Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit.
IPA: die neuen Maßnahmen, über die in der Plenarsitzung der Kammer abgestimmt wurde02/05/2011
(07. April 2011) Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung, Joëlle Milquet, ist sehr zufrieden damit, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung des Schlichtungsvorschlags genehmigt wurde. Mit diesem Gesetzentwurf hat die föderale Regierung den Entwurf des überberuflichen Abkommens der Sozialpartner positiv angepasst.
Der Gesetzentwurf enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation, sowohl für die Kaufkraft als auch für den Schutz der Arbeitnehmer, die entlassen werden. Gleichzeitig bleibt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in unserem Land erhalten.
Eines der wesentlichen Ziele dieses Gesetzentwurfs ist die Förderung der Annäherung des Arbeiter- und Angestelltenstatuts. Der Entwurf sieht zudem neue Maßnahmen sowie die Verlängerung und anschließend die Aufrechterhaltung einer Reihe von Krisenbekämpfungsmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung vor, die bereits einige Monate in Kraft sind und ihre Wirksamkeit bereits eindrucksvoll belegt haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit.
Krisenbekämpfungsmaßnahmen bis 31.03.2011 verlängert15/02/2011
(07.02.2011) Das Gesetz vom 01.02.2011 zur Verlängerung der Krisenmaßnahmen und Durchführung des überberuflichen Abkommens wurde am 07.02.2011 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt am 01.02.2011 in Kraft und sieht die Verlängerung bestimmter Krisenbekämpfungsmaßnahmen bis 31.03.2011 vor, nämlich die "Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen für Angestellte" und die "Krisenprämie", mit der Möglichkeit, diese beiden Maßnahmen bis 31.05.2011 zu verlängern.
Dieser Gesetzesvorschlag sieht jedoch nicht die Verlängerung der übrigen Krisenbekämpfungsmaßnahmen vor, die am 31.01.2011 auslaufen:
- "Vorübergehende Anpassung der Arbeitszeit"
- "Krisenzeitkredit"
- "Umstrukturierungskarte für Arbeitnehmer aus Unternehmen im Konkurs".
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit.
Krisenbekämpfungsmaßnahmen in Erwartung einer interprofessionellen Vereinbarung bis zum 31. Januar 2011 verlängert04/01/2011
(24. Dezember 2010) Nach der Verlängerung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen um einen Monat durch das Föderale Parlament hat Joëlle Milquet, Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung, auf Grundlage des Entwurfs eines Königlichen Erlasses die ergänzende Krisenmaßnahme der Gewährung einer erhöhten Arbeitslosenunterstützung im Fall einer konjunkturellen Arbeitslosigkeit um einen Monat bis zum 31. Januar 2011 verlängert.
Diese Maßnahme sieht eine Erhöhung der temporären Arbeitslosenunterstützung von 60 % auf 70 % des letzten Einkommens für Zusammenwohnende und von 65 % auf 75 % Prozent für Alleinstehende und Familienoberhäupter vor. Diese Maßnahme gilt für alle vorübergehend Arbeitslosen, Arbeiter und Angestellte. Sie ergänzt die fünf Krisenbekämpfungsmaßnahmen, die das Föderale Parlament in einer Plenarsitzung durch die Abänderung verschiedener gesetzlicher Regelungen um einen Monat verlängert hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit
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Siehe auch: Erhöhung der Unterstützungsleistung bei konjunktureller Arbeitslosigkeit
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Die Krisenbekämpfungsmaßnahmen bleiben bis 31. Dezember 2010 in Kraft15/09/2010
(15. September 2010) Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung, Joëlle Milquet, kündigt an, dass das Kernkabinett zugestimmt hat, die Krisenbekämpfungsmaßnahmen bis 31. Dezember 2010 zu verlängern. Dies ist möglich aufgrund des Gesetzes vom 19. Juni 2009 (geändert durch das Gesetz vom 19. Mai 2010) und des Gesetzes vom 30. Dezember 2009.
Weitere Informationen finden Sie in der zusammenfassenden Tabelle über die Krisenbekämpfungsmaßnahmen.
Der neue Win-win-Einstellungsplan für Arbeitssuchende02/02/2010
Die Ministerin der Beschäftigung, Joëlle Milquet, hat Einzelheiten des neuen Einstellungsplans bekannt gegeben. Dieser neue Einstellungsplan wurde "Win-win-Plan" genannt, weil davon alle profitieren: Arbeitssuchende wie Arbeitgeber, Jugendliche wie Betagte, die Behörde sowie die Beschäftigungssituation.
Weitere Informationen finden Sie in der ausführlichen Darstellung.
Ab 01. Januar 2010 in Kraft befindliche neue Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung01/01/2010
Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung Joëlle Milquet vermittelt eine Übersicht der neuen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung, die auf ihren Vorschlag von der Regierung angenommen und vom Parlament gebilligt wurden und am 01. Januar 2010 in Kraft getreten sind. Eine Reihe neuer Maßnahmen im Ausbildungsbereich wird im Februar 2010 in Kraft treten.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- einen großen Einstellungsplan für Jugendliche und über 50-Jährige, um besonders benachteiligten Gruppen bei der Stellensuche zu helfen (Punkt 1 dieser Übersicht),
- eine deutliche Senkung der Arbeitskosten von Geringqualifizierten (Punkt 2 dieser Übersicht),
- Netto-Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungssektor durch den Sozialen Maribel (Punkt 3 dieser Übersicht),
- eine Aufstockung des "Startdarlehens" zur Förderung von Unternehmertum (Punkt 4 dieser Übersicht),
- die Verlängerung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen, um strukturelle Entlassungen vermeiden zu können, sowie die Anpassung des Systems zur Förderung der Flexibilität und zum Schutz der Arbeitnehmer (Punkt 5 dieser Übersicht).
Insgesamt handelt es sich um eine Investition von über 300 Millionen Euro zur Förderung der Beschäftigung!
Weitere Informationen finden Sie in der Übersicht
. (auf französisch)
Großer Einstellungsplan für Jugendliche und ältere Arbeitslose ab 01. Januar in Kraft01/01/2010
Zusätzlich zu den verlängerten Krisenbekämpfungsmaßnahmen und den arbeitskostensenkenden Maßnahmen, der Schaffung von Arbeitsplätzen im nichtkommerziellen Sektor sowie der Maßnahmen im Ausbildungsbereich hat die Regierung auch den Einstellungsplan der Ministerin der Beschäftigung Joëlle Milquet genehmigt.
Es handelt sich um einen umfangreichen Einstellungsplan, der sich in erster Linie an junge Arbeitslose und ältere Arbeitslose richtet, das heißt auf die beiden Gruppen, die zu Krisenzeiten besonders gefährdet sind.
Das Ziel ist eine erhebliche Verringerung der Kosten durch eine Aktivierung ihres Arbeitslosengeldes.
Weitere Informationen finden Sie im Pressedokument über den "Großen Einstellungsplan für Jugendliche und für ältere Arbeitslose".
(auf französisch)
Die Verlängerung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen30/12/2009
Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung Joëlle Milquet gibt die Verlängerung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen bekannt, mit der strukturelle Entlassungen vermieden werden können, sowie die Anpassung des Systems zur Förderung der Flexibilität und zum Schutz der Arbeitnehmer.
Das Parlament hat den Entwurf des Gesetzes zur Festlegung sonstiger Bestimmungen genehmigt. Dieses Gesetz umfasst das Kapitel "Beschäftigung", das folgende neue wichtige Bestimmungen vorsieht:
- die Verlängerung und Anpassung der Krisenbekämpfungsmaßnahmen vom Juni 2009,
- die Ausgestaltung eines neuen Systems zum Schutz der während der Krisenperiode entlassenen Arbeiter.
Diese neuen Bestimmungen sind vom 01. Januar 2010 bis einschließlich 30. Juni 2010 wirksam.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der zusammenfassenden Tabelle der drei Krisenbekämpfungsmaßnahmen
(auf französisch), die verlängert wurden und seit 01. Januar in Kraft sind, sowie verschiedenen konkreten Erläuterungen, die in Form von Fragen und Antworten aufbereitet sind.
Insgesamt haben bereits über 1500 Unternehmen Krisenbekämpfungsmaßnahmen in Anspruch genommen23/12/2009
A. Die drei Gruppen von Unternehmen in Schwierigkeiten
1. Am 23. Dezember 2009 wurden 936 Unternehmenspläne bei der Geschäftsstelle der Generaldirektion der Kollektiven Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung eingereicht
Zu diesem Zeitpunkt wurden
- 824 Pläne von der Kommission "Unternehmenspläne" genehmigt
- 29 Pläne abgelehnt
- 21 Pläne gegenstandslos erklärt
- 2 Pläne mit dem Ersuchen um zusätzliche Informationen zurückgeschickt
- Die übrigen Pläne werden derzeit noch untersucht.
Fast drei Viertel dieser Pläne betreffen die Aussetzung des Arbeitsvertrages zu Zeiten der Krise.
2. Bei diesen 936 Unternehmensplänen müssen fast 200 kollektive Arbeitsabkommen auf dem Niveau der Unternehmen erfasst werden, die Mitte Dezember bei der Geschäftsstelle zur Prüfung durch das LfA eingereicht worden waren (der Metallsektor und Textilsektor sind nicht mitgerechnet; für diese Sektoren gibt es ein sektorales KAA).
3. Die Situation der beiden Sektoren am 30. November:
Zwei Sektoren haben ein sektorales Abkommen abgeschlossen: der Metall- und der Textilsektor.
Am 30. November haben im Metallsektor 479 Unternehmen einen Antrag auf Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten (beim LfA) eingereicht. Da diese Unternehmen die Kriterien erfüllen, wurden die Anträge genehmigt. Im Textilsektor genehmigte das LfA 77 Anträge.
B. Beim LfA eingereichte Anträge auf Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten
Das LfA hat zum 30. November:
- 1.274 Anträge auf Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten zur Aussetzung des Arbeitsvertrags für Angestellte erhalten (davon betrafen 362 auch den Krisenzeitkredit)
- 609 Anträge auf Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten für den Krisenkredit erhalten (davon betrafen 362 auch die Aussetzung des Arbeitsvertrags für Angestellte)
Insgesamt haben 1.521 verschiedene Unternehmen angegeben, dass sie eine der Krisenbekämpfungsmaßnahmen beanspruchen möchten.
C. Die Anzahl der Arbeitnehmer, deren Arbeitsvertrag tatsächlich ausgesetzt wurde (für Angestellte) oder mit Krisenzeitkredit
In Bezug auf die Arbeitszeitverkürzung, weisen die Zahlen des LSS für das dritte Quartal 2009 darauf hin, dass für 8.860 Arbeitnehmer ein Antrag auf Arbeitszeitverkürzung vorlag.
Im Juli 2009 hat das LfA 131 Krisenzeitkredite gezahlt (5 an Halbzeitbeschäftigte und 126 an 1/5-Beschäftigte). Im August 2009 hat das LfA 1.332 Krisenzeitkredite gezahlt (62 an Halbzeitbeschäftigte und 1.270 an 1/5-Beschäftigte). Im September 2009 hat das LfA 2.137 Krisenzeitkredite gezahlt (108 an Halbzeitbeschäftigte und 2.029 an 1/5-Beschäftigte). Im Oktober 2009 hat das LfA 2.505 Krisenzeitkredite gezahlt (117 an Halbzeitbeschäftigte und 2.388 an 1/5-Beschäftigte). Für November hat das LfA 2.666 Krisenzeitkredite gezahlt (162 an Halbzeitbeschäftigte und 1.504 an 1/5-Beschäftigte).
In Bezug auf die Aussetzung des Arbeitsvertrags für Angestellte , hat das LfA Ende Juli 31 Zahlungen durchgeführt, Ende August waren es 1.205 Zahlungen. Im September wurden die Arbeitsverträge von 4.695 Angestellten ausgesetzt, im Oktober waren es 7.833. Im November war dies bei 8.910 Angestellten der Fall (durchschnittlich 5,2 Tage pro Monat).
Portalsite über Umstrukturierung von Unternehmen gestartet01/08/2009
Sie befinden sich auf der Website "Umstrukturierung von Unternehmen", die am 01.08. eröffnet wurde.
Diese Website weist Ihnen den Weg zu Informationen über die Vorschriften und Verfahren, die bei der Umstrukturierung eines Unternehmens anwendbar sind. Sie können diese Website als einfachen und zentralen Zugang zu Informationen nutzen, die auch an anderer Stelle im Internet verfügbar sind.
Die Website beruht auf einer gemeinsamen Initiative des föderalen und der regionalen Minister der Beschäftigung.
Drei Rubriken
Diese Website gliedert sich in drei Rubriken, die jeweils ein anderes Thema behandeln:
- Unternehmen in der Umstrukturierung Beschreibt, welche Szenarien für ein Unternehmen in der Umstrukturierung gelten, wie Konkurs, Übergang oder Entlassung von Arbeitnehmern.
- Die Rubrik Betreuungsmaßnahmen Behandelt die Möglichkeiten, die sich Arbeitnehmern nach einer Umstrukturierung bieten: Outplacement, Betreuung durch eine Beschäftigungszelle und Frühpension.
- Beschäftigung erhalten Informiert über die Regelungen, die Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Phasen anwenden können: System der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, verschiedene beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Krisenmaßnahmen.
In jeder Rubrik finden Sie Hinweise auf die Gesetzgebung zu dem behandelten Thema.
Teilnehmende Einrichtungen
Die Angaben auf dieser Website stammen von folgenden föderalen und regionalen öffentlichen Einrichtungen:
- Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD BASK);
- Landesamt für Arbeitsbeschaffung);
- Brüsseler Regionales Amt für Arbeitsbeschaffung (ACTIRIS);
- Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG);
- Flämischer Dienst für Arbeitsbeschaffung und Berufsausbildung (VDAB);
- Wallonisches Regionales Amt für Berufsbildung und Arbeitsbeschaffung (Le FOREM).
Jeder Text enthält einen Hinweis auf die zuständige Einrichtung.
Die Krisenmaßnahmen der Ministerin der Beschäftigung sind seit 25.06.2009 in Kraft24/06/2009
(24.06.2009) Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung Joëlle Milquet kündigt die Veröffentlichung des Gesetzes zur Festlegung sonstiger Bestimmungen über die Beschäftigung in Zeiten der Krise an, das auf der Grundlage und ihrer Vorschläge und in ständiger Konzertierung mit den Sozialpartnern und den Regierungspartnern erstellt wurde... Diese ergänzenden Maßnahmen, die zusätzlich zum Sanierungsplan verfügbar sind, ermöglichen die Steuerung der Beschäftigung und werden, soweit möglich, strukturbedingte Entlassungen in Sektoren, die von der Krise betroffen sind, vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit
Siehe auch: Vorübergehende Krisenmaßnahmen
Umstrukturierungskarte künftig auch für Arbeitnehmer, die von einem Konkurs, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung ihres Unternehmens betroffen sind.26/05/2009
Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit Joëlle Milquet gibt bekannt, dass das Kernkabinett heute Morgen ihren Vorschlag, die Zuerkennung der Umstrukturierungskarte auf Arbeitnehmer zu erweitern, genehmigt hat. Die Maßnahme kann je nach Entwicklung der Wirtschaftslage einmalig bis 30.06.2010 verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Vizepremierministerin, Ministerin der Beschäftigung und der Chancengleichheit
