Erstattung Outplacementkosten: Deutschsprachige Gemeinschaft

Arbeitgeber in der Umstrukturierung können unter bestimmten Bedingungen vom LfA eine Rückzahlung der Outplacementkosten erhalten für im Rahmen einer Umstrukturierung entlassene Arbeitnehmer, denen eine Ermäßigungskarte Umstrukturierungen überreicht wurde.

Der Arbeitnehmer muss während der Periode der Einschreibung in die Beschäftigungszelle mindestens 30 Stunden Outplacementbetreuung erhalten haben.

War der Arbeitnehmer zudem während der Gültigkeitsdauer der Ermäßigungskarte mindestens 120 Kalendertage durch einen oder mehrere Arbeitsverträge mit einem oder mehreren neuen Arbeitgebern gebunden, kann das LfA einen höheren Betrag erstatten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer während der Periode der Einschreibung in die Beschäftigungszelle und der Arbeitswiederaufnahme mindestens 30 Stunden Outplacementbetreuung erhalten haben.

Sobald das LfA weiß, dass ein Arbeitnehmer eine ausreichende Beschäftigung nachweist, wird es den Arbeitgeber darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Um diese Erstattung zu erhalten, muss der Arbeitgeber den Betrag schriftlich mitteilen und ihn anhand der notwendigen Unterlagen beweisen.
Das LfA erstattet nicht jeden Betrag.

Die Erstattung beschränkt sich auf die Kosten für die Outplacementbegleitung, die zwischen dem Datum der Eintragung des Arbeitnehmers bei der Beschäftigungszelle und dem letzten Gültigkeitstag der Ermäßigungskarte stattgefunden hat.

Außerdem zahlt das LfA nur die tatsächlich entstandenen Outplacementkosten. Kosten, die der Arbeitgeber bei einer anderen Organisation geltend machen kann, werden vom LfA nicht erstattet.

Auf jeden Fall ist die Erstattung auf einen bestimmten Höchstbetrag beschränkt, der sich nach dem Alter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der kollektiven Entlassung und seiner Situation richtet.

Der in der Umstrukturierung befindliche Arbeitgeber kann zu einem Sektor gehören, in dem die Outplacementkosten im Rahmen der Umstrukturierung von einer sektoriellen Einrichtung getragen werden, die für den Arbeitgeber zuständig ist. In diesem Fall handelt es sich um einen Fonds. Der Fonds kann unter den gleichen Bedingungen eine (begrenzte) Erstattung der tatsächlichen Kosten für die Outplacementbegleitung beantragen, die zwischen dem Datum der Einschreibung bei der Beschäftigungszelle und dem letzten Gültigkeitstag der Ermäßigungskarte stattgefunden hat; Das bedeutet unter anderem, dass der Fonds diese Kosten nicht bei einer anderen Einrichtung geltend machen darf.

Die Tabelle unten vermittelt einen Überblick über die Höchstbeträge.

Während des Zeitraums der Eintragung 30 Stunden Outplacement besucht Während der Gültigkeitsdauer der Karte mindestens 120 Kalendertage gebunden durch 1 (oder mehrere) Arbeitsvertrag/Arbeitsverträge mit 1 (oder mehreren) neuen Arbeitgeber(n) und 30 Stunden Outplacement besucht während der Periode zwischen der Einschreibung und der Arbeitswiederaufnahme
>= 45 Jahre zum Zeitpunkt der Ankündigung kollektive Entlassung 1.000 EUR 2.000 EUR
< 45 Jahre zum Zeitpunkt der Ankündigung kollektive Entlassung 500 EUR 1.000 EUR

Zuständige Behörde

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)

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